AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der vK Immobilien Vermietung & Unterkünfte GbR
Diese Version tritt ab dem 11.01.2026 in Kraft.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und
zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises.

5. a) Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer/Wohnungen nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5. b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff. 4 errechneten Betrag zu bezahlen.

6. Dem Vermieter bleibt es freigestellt bei Abreise des Gastes bei einer
Mindestaufenthaltsdauer von 4 Tagen eine einmalige Reinigungsgebühr i.H.v. 99,00€ je Wohnung zu erheben und der ersten Rechnung hinzuzufügen.

7. Check-In ist, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, am Einzugstag ab 16:00Uhr und Check-Out ist am Auszugstag bis 10:00Uhr vormittags.

8. Das Inventar der Wohnungen darf nicht verändert werden- bei Auszug muss das gesamte Mobiliar an seinem ursprünglichen Platz sein. Es dürfen keine Möbel in die Wohnungen eingebracht werden. Bei Zuwiderhandlung kann der Vermieter auf Kosten der buchenden Person, beziehungsweise der buchenden Firma, eine Entsorgungsfirma beauftragen. Für Schäden an dem Inventar oder sogar Diebstahl, kann die Firma oder die buchende Person in Regress genommen werden.

9. In allen Einrichtungen herrscht absolutes Rauchverbot, insofern der Vermieter nicht ausdrücklich eine Erlaubnis erteilt. Sollte das Rauchverbot missachtet werden und es infolgedessen zu einem Brand kommen oder das Inventar Schaden nehmen (sichtbar oder riechbar), wird die buchende Person, beziehungsweise die Firma zur Verantwortung gezogen.

10. Ruhezeiten: montags bis freitags: ab 22:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, samstags ab 22:00 Uhr bis 09:00 Uhr und 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr, sonntags ist genereller Ruhetag- moderate Zimmerlautstärke ist erlaubt.

11. Der Zutritt ist nur den angemeldeten Mitarbeitern der Firmen gestattet. Unbefugten ist der Zugang zu den Inneneinrichtungen strengstens untersagt.

12. Haustiere sind grundsätzlich verboten.

13. Die Außenanlagen und Parkflächen können auf eigene Gefahr hin genutzt werden.
Offenes Feuer zünden, ist weder drinnen noch draußen erlaubt. Rauchen im Außenbereich ist erlaubt, so wie es die jeweilige Hausordnung vorsieht. Auch Schäden an Fahrzeugen, die auf dem Grundstück passieren, ist die Haftung ausgeschlossen. Parken nur auf eigene Gefahr.

14. Für Diebstahl wird keine Haftung übernommen.

15. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

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